Das Unglück zu Kölmen 1866

Obwohl die Lokomotiven der 1B-Klasse A1 aufgrund von Brüchen am Fahrgestell bereits in mehreren zum Teil schweren Unfälle verwickelt worden waren, wurden sie weiterhin bei der RSR für Schnellzugdienste eingesetzt. Am 3. September 1866 traten aber Ereignisse auf, die das Faß zum Überlaufen brachten.

Die mit Lokomotivführer Marek Vohlenak und Heizer Ranulf Žankunu des Bw Parwesche besetzte Lok Nr. 170 beschleunigte den aus zehn Wagen bestehenden E3-45 Füssenlaunstein – Parwesche vom Hauptbahnhof Bewitz weg und hatte den Bahnhof Kölmen gerade mit 60 Km/h durchfahren, als der Hauptrahmen hinter dem linken Treibachslager brach. Dadurch, daß der Achsabstand nicht mehr eingehalten werden konnte, hat die Lok infolge der Hebelwirkung der Kuppelstangen heftig geholpert, sodaß zunächst die Räder der vorderen Laufachse und danach die führenden Treibräder von den Schienen gehoben wurden. Die Lokomotive scherte nach links, durchbrach das Geländer der Brücke, über die sie gerade fuhr, und stürzte samt Tender und, bis auf die letzten zwei Wagen, des folgenden Zuges auf die darunter liegende Straße. Im resultierenden Trümmerhaufen kamen 23 Fahrgäste sowie Heizer Žankunu ums Leben und über 70 Personen wurden verletzt. Lokführer Vohlenak konnte noch rechtzeitig von der Lok springen und kam mit einem verstauchten Fuß davon.

Im Laufe der öffentlichen Untersuchung, die am 30. November 1866 am städtischen Gerichtshof Bewitz stattfand, wurde der Rahmenbruch an Lok Nr. 170 schnell als die Hauptursache des Unglücks festgestellt. In seinem Zeugnis sagte Lokführer Vohlenak, daß er einen lauten Knall hörte, als der Rahmen sich trennte, und es dann nur ein paar Sekunden dauerte, bevor der Zug von der Brücke stürzte. Untersuchungsbeamter Dariman Gravelto kritisierte sehr scharf sowohl die RSR als Unternehmen denn auch Chefingenieur Marek Luršimonš persönlich dafür, daß eine solch unsichere Lokbauart im Betrieb bleiben dürfte. Zur Entlastung sagte Luršimonš, daß die Lokomotive erst drei Wochen zuvor einer Grundüberholung unterzogen und der Hauptrahmen dabei besonders sorgfältig untersucht worden war aber mit den relativ einfachen Untersuchungsmethoden, die damals zur Verfügung standen, konnte auch ein solch tödlicher Defekt leicht übersehen werden.

Nach dem Unfall wurde die Klasse A1 an den lokalen Güterzugdienst abgegeben. Für solche Einsätze waren die Loks aber aufgrund ihrer großen Treibräder absolut ungeeignet und sämtliche Maschinen wurden innerhalb eines Jahres verschrottet. Der RSR wurde befohlen, gegenüber den Verletzten und den Angehörigen der Todesopfer beträchtliche Entschädigungen zu entrichten.